Die Kosten der Ernährungsberatung werden gemäss Art. 9b KVG von der Grundversicherung der Krankenkassen übernommen, sofern es sich um eine Pflichtleistung handelt. Verlangen Sie bei Ihrem Arzt
eine ärztliche Verordnung.
Sollten Sie den vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie, mir mindestens 24 Stunden vorher zu berichten. Sie sparen sich damit dessen Berechnung von Fr. 50.
Der zuweisenden Arztpraxis wird bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung von Santésuisse keine Überweisung verrechnet.